Überweisungsbetrug: Wie Sie sich schützen und Ihr Geld zurückholen

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Überweisungsbetrug-Fälle bedauerlicherweise zugenommen. Als Fachanwalt für IT-Recht möchte ich Ihnen einen Überblick über diese wachsende Bedrohung verschaffen und Ihnen hilfreiche Tipps geben, um sich davor zu schützen.

Was genau ist Überweisungsbetrug?

Ein Überweisungsbetrug ist eine Form des Betrugs, bei der eine Person oder eine Organisation dazu gebracht wird, Geld an einen falschen Empfänger zu überweisen. Dies kann geschehen, indem die Identität eines legitimen Zahlungsempfängers vorgetäuscht oder die Kontodaten manipuliert werden. Überweisungsbetrug kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen und kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Es gibt verschiedene Arten von Überweisungsbetrug, wie zum Beispiel:

  • Vorschussbetrug: Dabei werden potenzielle Opfer dazu verleitet, eine Vorauszahlung für eine angebliche Dienstleistung oder ein angebliches Produkt zu leisten, das nie geliefert wird. Zum Beispiel kann ein Betrüger sich als Erbe eines verstorbenen Verwandten ausgeben und um Geld für Anwaltskosten oder Steuern bitten, um das Erbe freizugeben.
  • CEO-Betrug: Dabei geben sich Betrüger als hochrangige Führungskräfte eines Unternehmens aus und fordern Mitarbeiter auf, dringende oder vertrauliche Überweisungen an ein bestimmtes Konto zu tätigen. Zum Beispiel kann ein Betrüger eine gefälschte E-Mail von einem Geschäftsführer an einen Buchhalter senden und um eine Zahlung für einen wichtigen Geschäftsabschluss bitten.
  • Rechnungsbetrug: Dabei werden Rechnungen oder Zahlungsanweisungen gefälscht oder abgefangen und die Kontodaten des Empfängers geändert. Zum Beispiel kann ein Betrüger eine Rechnung von einem Lieferanten abfangen und seine eigenen Kontodaten einfügen, bevor er sie an den Kunden weiterleitet.
  • Phishing-Betrug: Dabei werden betrügerische E-Mails, Anrufe oder Nachrichten verwendet, um persönliche oder finanzielle Informationen von Opfern zu erlangen oder sie dazu zu bringen, auf bösartige Links oder Anhänge zu klicken. Zum Beispiel kann ein Betrüger sich als Bankmitarbeiter ausgeben und um die Kontonummer und PIN eines Kunden bitten oder ihn auffordern, auf einen Link zu klicken, der zu einer gefälschten Website führt.

Wie wird der Überweisungsbetrug durchgeführt?

Überweisungsbetrug ist eine Form des Online-Betrugs, bei der ein Betrüger versucht, einen ahnungslosen Empfänger dazu zu bringen, Geld auf ein falsches Konto zu überweisen. Der Betrüger gibt sich oft als eine vertrauenswürdige Person oder Organisation aus, wie z.B. ein Mitarbeiter, ein Kunde, ein Lieferant oder eine Bank. Er nutzt verschiedene Methoden, um den Empfänger zu täuschen, wie z.B. gefälschte E-Mails, Anrufe, SMS oder Websites. Der Betrüger kann auch versuchen, die legitimen Kontaktdaten der Person oder Organisation zu ändern, indem er z.B. eine neue E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angibt.

Überweisungsbetrug ist kriminell

Der Überweisungsbetrug ist ein kriminelles Vorgehen, bei dem Betrüger betrügerische Überweisungen tätigen, oft durch Fälschung von Unterschriften und Dokumenten. Die Hauptmethoden des Überweisungsbetrugs sind:

  1. Fälschung von Unterschriften und Formularen: Betrüger verwenden gefälschte Unterschriften, um Überweisungen zu tätigen. Sie nutzen auch Geschäftsbriefköpfe für nicht autorisierte Überweisungen.
  2. Online-Betrug: Betrüger nutzen verschiedene Online-Taktiken, einschließlich Datenklau, um die Mittel der Opfer umzuleiten. Täuschende Taktiken umfassen die Nachahmung und gefälschte Rechnungen.
  3. Ausnutzung von Bankprüfungen: Kriminelle zielen auf Transaktionslimits ab, um Anonymität zu bewahren. Es gibt einen Anstieg von Betrug unter 1.000 Euro wegen eingeschränkter Kontrollen.
  4. Beschaffung von Opferinformationen: Details der Opfer werden durch Phishing, Trojaner, Anrufe und das Durchwühlen von Müll erlangt.

Der Überweisungsbetrug kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für den Empfänger als auch für die Person oder Organisation, die er imitiert. Der Empfänger kann einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden, wenn er das Geld nicht zurückfordern kann. Die Person oder Organisation kann ihren Ruf und ihr Vertrauen bei ihren Kunden oder Partnern beschädigen. Außerdem kann der Überweisungsbetrug zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn der Betrüger mit dem gestohlenen Geld illegale Aktivitäten finanziert.

Wie können Sie sich schützen?

Um sich vor Überweisungsbetrug zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Bleiben Sie informiert: Erkennen Sie die verschiedenen Betrugsarten, z.B. falsche Lieferantenkonten, gefälschte Rechnungen und Überzahlungsbetrug.
  2. Verifizieren Sie E-Mails: Achten Sie auf Typosquatting und seltsame Domains. Vermeiden Sie verdächtige E-Mail-Anhänge.
  3. Teilen Sie keine sensiblen Informationen: Geben Sie keine Bankdaten, Anmeldeinformationen, Ausweise oder Passwörter weiter.
  4. Bankinformationen schützen: Begrenzen Sie die Weitergabe von Kontonummern und nutzen Sie das Online-Banking. Vernichten Sie wichtige Dokumente sicher und berichten Sie Unregelmäßigkeiten umgehend an Ihre Bank.
  5. Seien Sie vorsichtig mit E-Mails: Betrüger kopieren oft Kontodaten von Geschäftsbriefköpfen für unbefugte Überweisungen oder versenden Phishing-E-Mails. Seien Sie daher wachsam bei unerwarteten E-Mails.
  6. Überwachen Sie Ihr Konto: Überprüfen Sie Ihr Konto regelmäßig und melden Sie Abweichungen sofort Ihrer Bank. Bewahren Sie EC-Karten und PINs getrennt auf.
  7. Vorsicht beim Online-Shopping: Seien Sie wachsam bei verdächtig günstigen Angeboten und vermeiden Sie Vorauszahlungen.

Was tun, wenn Sie Opfer eines Überweisungsbetruges geworden sind?

Wenn Sie Opfer eines Überweisungsbetruges geworden sind, sollten Sie schnell handeln, um Ihre Verluste zu minimieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Informieren Sie Ihre Bank über den Betrug und bitten Sie sie, die Transaktion zu stoppen oder rückgängig zu machen, wenn möglich. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.
  2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Melden Sie den Betrug bei der nächsten Polizeidienststelle oder online über die Internetwache. Bewahren Sie alle Beweise auf, die Sie haben, wie z.B. E-Mails, SMS, Kontoauszüge oder Anrufer-ID. Die Polizei wird den Fall untersuchen und versuchen, die Täter zu identifizieren und festzunehmen.
  3. Schützen Sie Ihre persönlichen Daten. Ändern Sie alle Passwörter, PINs und Sicherheitsfragen für Ihre Online-Konten, insbesondere für Ihre Bank- und E-Mail-Konten. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und melden Sie jede verdächtige Aktivität Ihrer Bank. Seien Sie vorsichtig bei Anrufen oder E-Mails von angeblichen Bankmitarbeitern oder Behörden und geben Sie niemals persönliche oder finanzielle Informationen preis.
  4. Suchen Sie nach Unterstützung. Überweisungsbetrug kann eine traumatische Erfahrung sein, die zu Stress, Angst oder Schuldgefühlen führen kann. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe zu suchen, wenn Sie sich überfordert oder deprimiert fühlen. Ein Fachanwalt für IT-Recht hilft, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Durch die Beachtung dieser Schritte können Sie das Risiko minimieren, erneut Opfer eines Betruges zu werden und möglicherweise einen Teil Ihres verlorenen Geldes zurückzuerhalten.

Warum ist der Überweisungsbetrug so einfach möglich?

Das verlockende am Überweisungsbetrug und damit der Grund für die wachsenden Betrugszahlen und die sinkende Aufklärungsrate liegt zumindest im Teil sicherlich in der Banalität des Vorgehens. Ein Überweisungsbetrug ist in der Praxis sehr schnell durchgeführt und gibt damit den Betrügern den Anreiz, auf diese Weise ungerechtfertigt an Geld zu gelangen. Zu Grunde liegt dem einfachen Verfahren beim Überweisungsbetrug die schiere Menge an angewiesenen Überweisungen.

Überprüfung durch Bank?

Allein in Deutschland werden jährlich etwa 2 Milliarden (!) Überweisungen und Schecks ausgestellt. Grundsätzlich müssen die Bankinstitute diese Überweisungen auch überprüfen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass dies aufgrund der schieren Menge nicht zu 100% durchgeführt wird und eventuell ohne eine ausgereifte Technik auch nicht werden kann. In jedem Fall bedeutet die Prüfung für eine Bank einen enormen Aufwand an Zeit und vor allen Dingen Kosten. Besonders belastet ist von dieser Prüfungspflicht die Sparkasse, auf welche ungefähr 50 % der zu prüfenden Unterlagen entfallen. Doch auch die Volksbank und die Postbank haben enorme Anteile an diesen Zahlen.

In dieser Hinsicht haben verschiedene Testläufe gezeigt, dass auch fehlerhafte Überweisungen von den Banken getätigt werden, obwohl diese nicht ausgeführt werden dürften. Dabei wurde teilweise konstatiert, dass Banken 95% von testweise fehlerhaft ausgefüllten Überweisungen trotzdem ausgeführt haben, obwohl sie dies aufgrund fehlender Unterschrift oder anderer fehlerhafter Daten nicht hätten tun dürfen.

Massenzahlungsverkehr hilft Überweisungsbetrug

Im Zuge dieser Tests haben Spitzenverbände eingeräumt, dass teilweise die Überweisungen erst geprüft würden, wenn eine bestimmte Überweisungssumme überschritten werden würde. Unter dieser Grenze würden lediglich Stichproben genommen. Unter anderem sei dies auch der Fall, damit im „Massenzahlungsverkehr“ eine schnelle und kostengünstige Abarbeitung der Überweisungsträger möglich sei, was auch im Interesse der Kunden läge.

Weitere Testläufe ergaben, dass wohl bei den meisten Banken die Grenze zwischen angeblichen Stichproben und einer konsequenten Prüfung bei einem Betrag von etwa 3.500€ liegt. Dies spielt den Überweisungsbetrügern in die Karten, da diese überwiegend geringere Beträge in die Überweisungen aufnehmen, um sowohl der Bank als auch dem betrogenen Kunden möglichst weniger schnell aufzufallen.

Rechtliche Würdigung des Überweisungsbetrugs

Bei der rechtlichen Würdigung sind wie in allen Betrugsfällen sowohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Konsequenzen einschlägig. Diese unterscheiden sich sehr stark in ihrer Wirkung. Im Strafverfahren geht in erster Linie darum, dass Gerichte eine Person wegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens bestrafen. Dieser Gedanke liegt dem Zivilrecht fern.

Im Zivilrecht geht es vielmehr um einen Streit zwischen Privatpersonen. Auch beim Überweisungsbetrug ist daher zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Komponente zu unterscheiden. Vereinfacht gesagt kann schon jetzt differenziert werden: eine mögliche Verurteilung der Betrüger im Strafverfahren mag Ihnen noch so wohl tun – Ihr Geld erhalten Sie nur über das Zivilrecht zurück!+

Strafrechtliche Würdigung

Da der vorliegende Beitrag in erster Linie darauf abzielt, Ihnen zu helfen, Ihr Geld im Falle eines Überweisungsbetruges wiederzubekommen, sei auf die strafrechtliche Komponente nur kurz eingegangen. Obwohl der Wortlaut es zunächst nahe legt, ist der Überweisungsbetrug kein eigenständiger Straftatbestand im Strafrecht. Vielmehr handelt es sich bei dieser Bezeichnung um eine kriminologische, welche das betrügerische Verhalten beschreiben soll.

In Deutschland ist der Überweisungsbetrug in erster Linie ein Fall des Betrugs nach § 263 StGB. Ebenfalls einschlägig sind die Strafnormen im Bezug auf das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB sowie die Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Verurteilt ein Gericht einen Betrüger anhand dieser Normen, winkt eine hohe Strafe. Insbesondere wird dies dadurch unterstützt, dass die Täter in aller Regel nicht nur einen Überweisungsbetrug begehen, sondern gleich mehrere.

Zivilrechtliche Würdigung

Für die Opfer eines Überweisungsbetruges ist neben der Genugtuung über eine etwaige Bestrafung der Täter im Strafverfahren meist deutlich relevanter, ob und wie Sie an das Ihnen entwendete Geld gelangen. Dabei ist es natürlich völlig klar, dass Sie das Geld von den Betrügern zurückerlangen können. Das Problem ist hier allerdings viel mehr, dass die Betrüger angesichts der eher geringen Aufklärungsquote (vgl. die Angaben am Anfang des Beitrages) häufig gerade nicht ermittelt werden können. In diesen Fällen steht für Betroffene die Frage im Mittelpunkt, ob sie das Geld von der Bank erlangen können. Aus den genannten Gründen soll gerade diese Frage auch im Mittelpunkt des Beitrages stehen.

Prüfung der Unterschriften

Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage geben im besonderen Maße hierzu ergangene Urteile der Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat bspw. in einem Urteil grundsätzlich entschieden, dass die Prüfung der Unterschriften auf Zahlungsbelegen einen Teil der Sorgfaltspflicht der Banken im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden darstellt (Az. XI ZR 325/00).

Daraus folge, dass die Bank auch das Fälschungsrisiko dieser Überweisungsbelege trage. Im Grundsatz haben nach Auffassung des BGH also die Banken den Schaden zu tragen, den der Kunde durch Ausführung der gefälschten Überweisung erleidet. Dies ist ein erster positiver Punkt, der zu Ihrer Beruhigung beitragen sollte. Es ist also grundsätzlich möglich, im Falle eines Überweisungsbetruges das entwendete Geld von Ihrer Bank zurückzufordern. Kommt diese Ihrer Forderung nicht nach, ist auch eine Klage gegen die eigene Bank möglich!

Gerichte und Überweisungsbetrug

Verschiedene Gerichte haben diesen Grundsatz zum Anlass der Konkretisierung genommen. So hat das AG Wiesloch in einem Fall zum Überweisungsbetrug entschieden, dass auch im Online-Banking ähnliche Anforderungen anzusetzen sind (Az. 4 C 57/08). Analog zur Prüfung von Überweisungsträgern im herkömmlichen Zahlungsverkehr müssen Banken demnach auch im Online-Banking den Hauptteil des Fälschungsrisikos tragen.

Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Den Kunden kann es zumindest zugemutet werden, die Sorgfaltspflichten eines „durchschnittlichen PC-Benutzers“ einzuhalten. Hierzu gehört das Installieren und Aktualisieren eines Antivirenprogramms und eine aktive Firewall. Ebenfalls sollten Bankkunden – analog zu den Urteilen zum Phishing – darauf achten, dass man bei der Weitergabe von sensiblen Daten nicht grob fahrlässig handelt. Gibt man also ohne nachzudenken allzu freizügig Daten im Internet heraus, so kann auch aus diesem Grund zumindest ein Mitverschulden des Kunden einschlägig sein. Immerhin hat das AG Wiesloch entschieden, dass im Falle des Überweisungsbetruges die Banken allerdings nicht das gesamte Risiko auf den Kontoinhaber abwälzen kann.

Gefälschter Überweisungsauftrag

Das OLG Koblenz hatte ebenfalls mit einem Überweisungsbetrug zu tun und entschied im hierzu zugehörigen Urteil, dass die Banken das Risiko eines gefälschten Überweisungsauftrages zu tragen haben (Az. 2 U 116/09). Das OLH Koblenz folgt hier dem Grundsatz des BGH, vorliegend war der Fall jedoch inhaltlich besonders gelagert. Hier hatten die Betrüger nämlich Überweisungsträger höchstwahrscheinlich aus dem Briefkasten einer Bankfiliale entwendet und hernach gefälscht. Das LG Koblenz hatte die Klage der Bankkundin zuvor abgewiesen, was das OLG Koblenz allerdings in der Folge korrigierte.

Damit ist insgesamt festzuhalten, dass die Banken ganz grundsätzlich sowohl im Offline- wie auch im Online-Bereich in den Fällen des Überweisungsbetruges haften. Kunden können also ihr Geld zurückverlangen, wenn die Bank eine gefälschte Überweisung ausgeführt hat. Trotz allem ist wie bereits beim Urteil des AG Wiesloch angesprochen immer zu prüfen, ob den Kunden eine Mitschuld trifft. Analog zu den Urteilen in den Fällen des Phishing wird auch hier allgemein (d.h. nicht nur für den Online-Bereich) angenommen, dass ein Kunde zumindest bei grob fahrlässigem Verhalten ebenfalls haften muss. Diese grobe Fahrlässigkeit ist dem Kunden allerdings von der Bank nachzuweisen.

Überweisungsbetrug und Schadensersatz von der Bank

Abgesehen von diesen Fällen kann im Einzelfall auch nicht ausgeschlossen sein, dass ein mit einem Fall des Überweisungsbetrugs betrautes Gericht aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit einen besonders gelagerten Fall nicht komplett anders entscheidet. So war es auch bei einem Urteil des LG Dessau-Roßlau (Az. 4 O 348/13). Dieses hatte entschieden, dass Banken dann keinen Schadensersatz leisten müssen, wenn die Unterschrift auf einem gefälschten Überweisungsträger besonders gut gefälscht war.

Das Gericht war in diesem Fall der Ansicht, die besonders gut gefälschte Unterschrift auf dem Überweisungsträger sei ein ungewöhnliches Ereignis i.S.v. § 676c BGB.  Im betreffenden Fall hat sich sowohl die Größe, das Schriftbild als auch der Schriftcharakter von der Originalunterschrift nicht maßgeblich unterschieden. Bei einer Routinekontrolle konnte die Bank eine Abweichung nicht erkennen. In diesem Fall hatte der Kunde somit den Schaden selbst zu tragen. Die Polizei konnte die Betrüger nicht ermitteln.

Schutz gegen Überweisungsbetrug?

Neben der Frage, wie Sie ihr Geld zurückerlangen können, steht die Frage der Prävention gegen den Überweisungsbetrug im Vordergrund. Dabei sind wohl die Banken als auch die Kunden dazu aufgerufen, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. So soll die Wahrscheinlichkeit eines Überweisungsbetruges gegen Sie möglichst gering gehalten werden.

Vorsichtsmaßnahmen gegen Überweisungsbetrug

In Frage kommt als Vorsichtsmaßnahme der Banken bspw. das Überwachen bzw. vollkommene Abschaffen von außen liegenden Sammelbriefkästen für Überweisungsträger. Ein solches Vorgehen hatte die Berliner Sparkasse im Jahr 2007 gewählt. Die Kunden der Bank wurden sodann aufgefordert, ihre Überweisungsträger während der Öffnungszeiten an den Schaltern abzugeben.

Im Mittelpunkt der Präventionsmaßnahmen stehen allerdings in aller Regel die Kunden selbst. Diese sollten verantwortungsvoll handeln. Dazu gehört vor allem, in kurzen Abständen das Konto zu überprüfen und bei verdächtigen Vorgängen sofort die Bank zu unterrichten. Allein dieses Vorgehen ist geeignet, einen Großteil des Schadens abzuwenden.

Datensparsamkeit

Daneben ist das Gebot der Datensparsamkeit mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Prinzip sagt dieses nichts weiter aus, als dass Kunden ihre Daten im Allgemeinen so sparsam wie möglich herausgeben sollten. Dies gilt für besonders sensible Daten, wie es Bank- und Kontodaten sind, natürlich im besonderen Maße. Die Bankdaten sollte ein Bankkunde daher stets vertraulich behandeln. Kontoauszüge oder Überweisungsbelege können vor dem Wegwerfen geschreddert und nicht zugänglich entsorgt werden. Auf diese Weise kann man es den Betrügern so schwer wie möglich machen.

Die Täter eines Überweisungsbetruges nutzen häufig auch die Unwissenheit und die Hilfsbereitschaft Unwissender Dritter aus. Diese werden beispielsweise dazu genutzt, Geldbeträge anzunehmen und weiterzuleiten. Auf diese Weise werden die Dritten schnell zu Mittätern! Es versteht sich von selbst, dass Sie besonders bei solchen Anfragen höchst achtsam sein und das Angebot in keinem Falle annehmen sollten.

Dazu gehört insb., keine finanziellen Verpflichtungen für andere zu übernehmen und ihr Konto für keine fremden Aktivitäten freizugeben. Stellen Sie Ihr Konto also niemals anderen Personen zur Verfügung! Ebenfalls sollten Sie sich kein fremdes Geld überweisen lassen, deren Ursprung Ihnen unbekannt ist. Bankkunden sollten die eC-Karte und PIN-Nummer immer getrennt voneinander aufbewahren. Auch diese sollten sie niemals herausgeben.

Wie kann ein Fachanwalt für IT-Recht beim Überweisungsbetrug helfen?

Überweisungsbetrug ist eine Form der Internetkriminalität, bei der Betrüger versuchen, Geld von ahnungslosen Opfern zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Personen oder Institutionen ausgeben. Dabei nutzen sie verschiedene Methoden, wie Phishing, Spoofing, Malware oder Social Engineering. Die Folgen eines Überweisungsbetrugs können für die Betroffenen gravierend sein, da sie nicht nur finanzielle Verluste erleiden, sondern auch ihre Identität oder ihre persönlichen Daten gefährdet sind.

Überweisungsbetrug: Sofort Fachanwalt IT-Recht kontaktieren

Wenn Sie Opfer eines Überweisungsbetrugs geworden sind oder einen solchen Verdacht haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für IT-Recht kontaktieren. Ein Fachanwalt für IT-Recht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des Informations- und Kommunikationsrechts spezialisiert hat und über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Bereich verfügt. Der Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen in folgenden Punkten helfen:

  • Er kann Ihre rechtliche Situation analysieren und Ihnen Ihre Ansprüche und Möglichkeiten aufzeigen.
  • Er kann Sie bei der Anzeige des Betrugs bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft unterstützen und als Ihr Vertreter auftreten.
  • Er kann die Beweissicherung durchführen und versuchen, die Identität und den Aufenthaltsort der Betrüger zu ermitteln.
  • Er kann die Rückforderung des Geldes von den Betrügern oder den beteiligten Banken einleiten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
  • Er kann Sie bei der Wiederherstellung Ihrer Identität oder Ihrer persönlichen Daten beraten und Ihnen helfen, weitere Schäden zu vermeiden.

Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihnen bei einem Überweisungsbetrug effektiv zu helfen. Er kennt die neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich der Internetkriminalität und kann sich auf die individuellen Besonderheiten Ihres Falles einstellen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch technisch und strategisch zur Seite stehen.

Achten Sie auf ausreichende Qualifikation

Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht suchen, sollten Sie darauf achten, dass er über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Dazu gehört, dass er eine Fachanwaltsprüfung im IT-Recht bestanden hat und regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt. Ein guter Fachanwalt für IT-Recht sollte Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur anbieten und Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Falles geben.

Ein Überweisungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat, die ernste Konsequenzen haben kann. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, einen Fachanwalt für IT-Recht zu konsultieren. Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihr Geld zurückzubekommen.

Abschließende Gedanken

Der Schutz vor Überweisungsbetrug erfordert Wachsamkeit und Aufklärung. Als Fachanwalt für IT-Recht empfehle ich Ihnen, immer vorsichtig zu sein und Ihre Online-Sicherheitspraktiken regelmäßig zu überprüfen.

Ich hoffe, dass dieser Artikel Ihnen hilfreiche Informationen und Ratschläge zum Thema Überweisungsbetrug gegeben hat. Bei weiteren Fragen oder Bedenken stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ Überweisungsbetrug

Kann man eine Überweisung zurück holen?

Wenn das Geld bereits dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist, kann der Mitarbeiter der Bank die Überweisung nicht widerrufen. Er wird die Empfängerbank kontaktieren, um sie zu bitten, den Kontoinhaber dazu aufzufordern, den Betrag zurückzuzahlen. Es besteht allerdings keine Garantie, dass der Kontoinhaber Ihrem Wunsch nachkommen wird.

Was prüft die Bank bei Überweisung?

Bei der Durchführung einer Überweisung müssen die beteiligten Bankdienstleister (also die Bank des Zahlers und die Bank des Empfängers) ausschließlich die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungscode (BIC), auch als Kundenkennung bezeichnet, beachten (§ 675r BGB).

Wann wird das Geld auf dem Konto gutgeschrieben?

Normalerweise sollte eine Überweisung, egal ob mit einem Beleg oder online, nicht länger als 24 Stunden dauern. In vielen Fällen wird das Geld sogar noch am selben Tag auf das Empfängerkonto gutgeschrieben.

Wie lange kann man eine Abbuchung zurückholen?

Eine genehmigte Lastschrift ist eine Überweisung, bei der der Kontoinhaber eine Genehmigung erteilt hat. Im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens kann eine genehmigte Lastschrift innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen storniert werden.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner