Postbank IT-Umstellung – Kunden haben immer noch Probleme

Die Postbank hat im Oktober 2021 eine umfangreiche IT-Umstellung durchgeführt, die zu erheblichen Störungen im Online-Banking, in der App und bei den Geldautomaten geführt hat. Viele Kunden konnten tagelang nicht auf ihr Konto zugreifen, Überweisungen tätigen oder Geld abheben. Auch nach mehreren Wochen sind die Probleme noch nicht vollständig behoben. Was können Sie als Postbank-Kunde tun, wenn Sie immer noch von den Folgen der IT-Umstellung betroffen sind? Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und gebe Ihnen in diesem Beitrag einige Tipps, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.

Was ist bei der Postbank IT-Umstellung schiefgelaufen?

Die Postbank hat angekündigt, dass sie ihre IT-Systeme modernisieren und vereinheitlichen will, um ihren Kunden einen besseren Service zu bieten. Dazu gehört auch die Umstellung auf ein neues Kernbankensystem, das die bisherigen Systeme der Postbank und der Deutschen Bank ersetzen soll. Die Postbank gehört seit 2010 zur Deutschen Bank Gruppe.

Die IT-Umstellung sollte ursprünglich vom 22. bis zum 25. Oktober 2021 stattfinden. In dieser Zeit sollten die Online-Dienste der Postbank nur eingeschränkt verfügbar sein. Die Kunden wurden im Vorfeld per E-Mail, Brief oder in der App über die geplante Umstellung informiert und gebeten, sich darauf vorzubereiten.

Allerdings verlief die Umstellung nicht wie geplant. Es kam zu massiven technischen Problemen, die dazu führten, dass viele Kunden gar nicht oder nur sporadisch auf ihr Konto zugreifen konnten. Auch die App und die Geldautomaten funktionierten nicht richtig. Die Postbank entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und versprach, die Probleme schnellstmöglich zu beheben.

Doch auch nach dem offiziellen Ende der Umstellung am 25. Oktober waren die Probleme noch nicht gelöst. Viele Kunden beschwerten sich weiterhin über Fehlermeldungen, falsche Kontostände oder fehlende Buchungen. Die Hotline der Postbank war überlastet oder gar nicht erreichbar. Die Postbank räumte ein, dass es noch Nacharbeiten an den Systemen gebe und bat um Geduld.

Postbank IT-Umstellung: Welche Rechte haben Sie als Postbank-Kunde?

Als Postbank-Kunde haben Sie einen Vertrag mit der Bank geschlossen, der Ihnen bestimmte Leistungen zusichert. Dazu gehört auch, dass Sie jederzeit auf Ihr Konto zugreifen und Ihre Bankgeschäfte erledigen können. Wenn die Postbank diese Leistungen nicht erbringt, liegt ein Vertragsbruch vor, der Ihnen Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank begründen kann.

Um Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie allerdings nachweisen können, dass Ihnen durch die IT-Umstellung ein konkreter Schaden entstanden ist. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie wegen einer fehlgeschlagenen Überweisung Mahngebühren oder Zinsen zahlen mussten, wenn Sie einen wichtigen Zahlungstermin verpasst haben oder wenn Sie einen finanziellen Verlust erlitten haben, weil Sie eine günstige Anlagechance verpasst haben.

Außerdem müssen Sie der Postbank eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, bevor Sie Schadensersatz verlangen können. Das bedeutet, dass Sie der Bank schriftlich mitteilen müssen, welche Leistung Sie von ihr erwarten und bis wann sie diese erbringen muss. Wenn die Frist erfolglos verstreicht, können Sie Schadensersatz fordern oder den Vertrag kündigen.

Wie können Sie Schadensersatz fordern?

Wenn Sie Schadensersatz von der Postbank fordern wollen, müssen Sie zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln, die Ihren Schaden belegen. Dazu gehören zum Beispiel Kontoauszüge, Quittungen, Mahnungen oder E-Mails. Außerdem sollten Sie alle Kommunikation mit der Postbank dokumentieren, zum Beispiel Anrufe bei der Hotline oder Beschwerden per E-Mail.

Dann sollten Sie einen Brief an die Postbank schreiben, in dem Sie Ihren Schaden schildern und beziffern. Sie sollten auch die Frist nennen, die Sie der Postbank zur Nachbesserung gesetzt haben, und darauf hinweisen, dass diese Frist abgelaufen ist. Sie sollten der Postbank eine angemessene Frist zur Zahlung des Schadensersatzes setzen, zum Beispiel 14 Tage. Sie sollten den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken, damit Sie einen Nachweis haben, dass er zugestellt wurde.

Wenn die Postbank nicht reagiert oder Ihren Schadensersatzanspruch ablehnt, können Sie einen Anwalt einschalten oder eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie für eine Klage Gerichts- und Anwaltskosten vorschießen müssen, die Sie nur dann zurückbekommen, wenn Sie den Prozess gewinnen. Außerdem kann eine Klage mehrere Monate oder Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird.

Wie können Sie die Postbank kündigen?

Wenn Sie mit der Postbank unzufrieden sind und zu einer anderen Bank wechseln wollen, können Sie Ihren Vertrag mit der Postbank kündigen. Dazu müssen Sie der Postbank schriftlich mitteilen, dass Sie Ihr Konto auflösen wollen. Sie sollten auch angeben, auf welches Konto Sie Ihr Restguthaben überwiesen haben wollen. Sie sollten den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken, damit Sie einen Nachweis haben, dass er zugestellt wurde.

Die Postbank muss Ihre Kündigung innerhalb von zwei Wochen bestätigen und Ihr Konto auflösen. Wenn Sie ein Girokonto bei der Postbank haben, können Sie auch den kostenlosen Kontowechselservice nutzen, der Ihnen hilft, Ihre Daueraufträge und Lastschriften auf Ihr neues Konto zu übertragen.

Fazit Postbank IT-Umstellung

Die IT-Umstellung der Postbank hat viele Kunden verärgert und verunsichert. Wenn Sie immer noch Probleme mit Ihrem Konto haben oder einen Schaden erlitten haben, sollten Sie sich nicht scheuen, Ihre Rechte geltend zu machen.

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und berate Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema „Postbank IT-Umstellung – Kunden haben immer noch viele Probleme“. Kontaktieren Sie mich einfach über meine Website thomas-feil.de und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.



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