Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren?

Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren? Bei Löschungsanträgen, die ich im Auftrag von Mandanten bei Google stelle, ist immer wieder eine verzögerte Bearbeitung festzustellen. Das Thema Google Bewertung löschen kann daher zum Nervfaktor werden.

Dies ist für betroffene Unternehmen oder Ärzte sehr ärgerlich, da in der Zwischenzeit geschäftsschädigende, verleumderische oder sonstige negative Bewertungen und Veröffentlichungen bestehen bleiben und wahrgenommen werden können.

In der Kommunikation verweist Google unter anderem darauf, dass täglich viele Anfragen eingehen und die Anfrage sich in einer Warteschlange befindet. Außerdem wurde aufgrund der Ausbreitung von Covid 19 auf eine verzögerte Bearbeitung verwiesen.

Warum sind Google-Bewertungen für Unternehmen wichtig?

Google-Bewertungen sind für Unternehmen aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Vertrauensbildung: Positive Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Kunden stärken. Viele Menschen verlassen sich auf die Erfahrungen anderer, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen.
  2. Sichtbarkeit und SEO: Google-Bewertungen können die Sichtbarkeit eines Unternehmens in den Suchergebnissen verbessern. Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen werden oft höher in den lokalen Suchergebnissen angezeigt, was zu mehr Website-Besuchen und potenziellen Kunden führen kann.
  3. Kundenfeedback: Bewertungen bieten wertvolles Feedback für Unternehmen. Sie können aufzeigen, was gut läuft und wo Verbesserungsbedarf besteht.
  4. Kundenbindung: Das Antworten auf Bewertungen, sowohl positive als auch negative, zeigt, dass ein Unternehmen Wert auf Kundenmeinungen legt. Dies kann die Kundenbindung stärken.
  5. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen können sich von der Konkurrenz abheben. Dies kann besonders in Branchen mit viel Wettbewerb entscheidend sein.
  6. Einfluss auf Kaufentscheidungen: Studien zeigen, dass Bewertungen einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher haben. Viele Menschen lesen Bewertungen, bevor sie sich für ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheiden.
  7. Soziale Beweise: Positive Bewertungen dienen als soziale Beweise, die die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit eines Unternehmens unterstreichen.
  8. Markenimage: Regelmäßige, positive Bewertungen können das Image einer Marke stärken und zu einem positiven ersten Eindruck bei potenziellen Kunden führen.

Insgesamt sind Google-Bewertungen ein wichtiger Faktor für die Online-Präsenz und den Erfolg eines Unternehmens im digitalen Zeitalter. Sie bieten eine Plattform für Kundeninteraktion und können einen direkten Einfluss auf das Geschäftswachstum haben.

Zwei Wochen Untätigkeit sind zu lang

Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren? Die Gerichte haben dazu auch eine klare Meinung.

Das Landgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18.08.2020 deutlich gemacht, dass zu lange Bearbeitungszeiten auch in Zeiten der Pandemie nicht hinzunehmen sind. Deutlich weist das Gericht darauf hin, dass zwei Wochen ohne weitere Mitteilung nach einer Aufforderung zur Löschung zu lang sind. Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wurde Google zur Löschung der entsprechenden Bewertung aufgefordert.

Das Gericht untersagt die weitere Veröffentlichung. Wird dagegen verstoßen, droht Google ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, die dann an der Geschäftsführung zu vollstrecken ist.

Es bleibt abzuwarten, ob Google sich gegen diese Entscheidung wehrt. Wichtig ist, dass Betroffene eine verzögerte Bearbeitung durch Google nicht hinnehmen müssen.

Wie schnell muss Google auf eine negative Bewertung reagieren?

Die Entscheidung des Landgerichts Köln zeigt auch deutlich, dass langes Zuwarten nach einer Kenntnisnahme einer negativen Veröffentlichung keine gute Idee ist. Das Gericht erwartet, dass innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme sowohl …

  • eine Anzeige des rechtswidrigen Inhalts bei Google erfolgt,
  • eine Abmahnung übersandt wird und dann innerhalb eines Monats eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt wird.

Wird die Monatsfrist überschritten, ist ein gerichtliches Eilverfahren nicht mehr möglich, sondern es kann dann nur im Wege eines normalen Klageverfahrens ein Unterlassungsanspruch an einer Beseitigung einer negativen Bewertung gegen Google durchgesetzt werden.

Wer also zunächst eine negative Bewertung bei Google oder auch einer anderen Onlineplattform, wie dem Arbeitgeberportal kununu oder dem Ärzteportal Jameda, zur Kenntnis nimmt und dann mehrere Wochen nichts unternimmt, beraubt sich damit der Möglichkeit eines gerichtlichen Eilverfahrens.

Ich empfehle daher, bei Kenntnisnahme einer negativen Bewertung bei Google oder einem anderen Portal, dass Sie unverzüglich Kontakt mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei aufnehmen. Diese Kanzlei kann beurteilen, ob eine Löschung möglich ist. Eine Löschung ist dann möglich, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthält. Google wird dann mithilfe der Anwaltskanzlei die Rechtsverletzung mitgeteilt. Sollte Google dann nicht innerhalb von zwei Wochen antworten, kann die Kanzlei oder ein Rechtsanwalt eine Abmahnung übersenden.

Vorteil einer Abmahnung ist, dass Google die Kosten der weiteren anwaltlichen Beauftragung tragen muss. Sollte dann innerhalb einer kurzen Frist weiterhin keine Löschung und Beseitigung erfolgen, steht dann gerichtliche Hilfe offen. Es kann eine einstweilige Verfügung gegen Google beantragt werden.

Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren? Vorsicht vor Billigangeboten und Textbausteinen

Auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Köln zeigt sich, dass auch in der außergerichtlichen Kommunikation mit Google sorgfältiges Arbeiten angezeigt ist. Ein Teil der einstweiligen Verfügung, die vor dem Landgericht Köln eingereicht wurde, wurde durch den Beschluss vom 18.08.2020 zurückgewiesen. Außergerichtlich war wohl, so lässt sich den Begründungen entnehmen, nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass die Bewertung auch nicht von einem Mitarbeiter oder einem ehemaligen Mitarbeiter stammt.

Hier warne ich vor Billigangeboten, die eine sehr günstige Bearbeitung und Löschung von negativen Google-Bewertungen und Google-Rezensionen versprechen. Der Preis ist nach meiner Beobachtung nur haltbar, wenn diese Anbieter sehr viel mit Textbausteinen arbeiten, die nicht immer auf die jeweiligen Sachverhalte passen.

Aus meiner Sicht ist es notwendig, um Rechtsnachteile zu vermeiden, sorgfältig auch im außergerichtlichen Schriftverkehr mit Google alle rechtlichen Aspekte aufzuzeigen und anzusprechen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass am Ende vollumfänglich alle Unterlassungsansprüche zur Löschung einer negativen Google-Rezension durchgesetzt werden können.

Kosten und Streitwert bei Löschung einer Google-Bewertung

Das Landgericht Köln hat in dem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 20.000 Euro für angemessen angesehen. Ich erlebe immer wieder, dass bei solchen Auseinandersetzungen argumentiert wird, hohe Streitwerte seien unangebracht.

In Anbetracht der geschäftsschädigenden Wirkung von negativen und unsachlichen Google-Rezensionen und Google-Bewertungen ist es aus meiner Sicht angezeigt, auch entsprechend einen angemessenen Streitwert festzusetzen. Ich teile daher die Auffassung des Gerichts, dass ein Streitwert von 20.000 Euro auch dem wirtschaftlichen Interesse des jeweiligen Unternehmens entspricht.

Fazit: Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren?

Wie schnell muss Google auf Löschungsanträge reagieren? Wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, ist es möglich, aktiv gegen negative Google-Rezensionen vorzugehen. Sie können falschen Behauptungen in Google-Bewertungen entgegentreten. Scheuen Sie sich nicht, mit mir per Telefon oder per E-Mail unter anwalt@thomas-feil.de Kontakt aufzunehmen.

Gerne können Sie mir einen Link mit einer Bewertung zusenden. Ich gebe Ihnen kurzfristig eine Ersteinschätzung, ob ein Vorgehen gegen die Bewertung erfolgversprechend ist:

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Ich habe über die Jahre sehr viel Erfahrung im Umgang mit Google, kununu oder jameda sowie anderen Plattformen gesammelt. Gerne bin ich für Sie bundesweit tätig.

Meine Erfolgsquote bei der Löschung von negativen Google-Bewertungen liegt bei einer Quote von über 90 %.

Rechtsanwalt Thomas Feil 25 Jahre Erfahrung

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